Unsere Leistungen für
Ihr Recht
Familienrecht
Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund ist es für den Rechtssuchenden zunächst von wesentlicher Bedeutung, dass sich ein spezialisierter Fachanwalt fachkundig, intensiv und insbesondere mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl mit den jeweiligen Sachverhalten auseinandersetzt, zielorientiert arbeitet und dabei zunächst versucht, Emotionen abzubauen und den Gang vor Gericht den Parteien zu ersparen. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, da es eine Vielzahl von rechtlichen Berührungspunkten zwischen den Parteien gibt, wie etwa das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder, laufende Unterhaltszahlungen, dem Vermögensausgleich in Form der Abwicklung des Zugewinnausgleichs etc. Von wesentlicher Bedeutung ist hier eine rechtzeitige Einholung von Informationen, wenn möglich bereits vor einer beabsichtigten Trennung, um rechtzeitig die Weichen entsprechend stellen zu können und insbesondere Risiken auszuschließen. Dabei ist eine umfassende Beurteilung der Trennungs- und Scheidungsfolgesachen und ggf. auch die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes wesentliche Grundlage für die weitere Entwicklung und Abwicklung der familienrechtlichen Angelegenheit. Da viele Regelungsbereiche (Unterhalt, Zugewinn, Nutzung der Ehewohnung, Verbleib der Kinder) ineinandergreifen und sich gegenseitig beeinflussen, kann eine ziel- und ergebnisorientierte Vertretung nur dann erfolgen, wenn die maßgeblichen Informationen und Eckdaten rechtzeitig erarbeitet und ausgewertet werden können. In diesem Zusammenhang ist es von wesentlichem Vorteil, dass auch Elemente der Mediation miteinbezogen werden und man daher in die Lage versetzt wird, unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsansprüche der Parteien eine zeitnahe, interessengerechte Konfliktlösung zu erarbeiten (ggf. auch unter Einbeziehung anderer kompetenter Institutionen und Hilfseinrichtungen wie Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen etc.). Zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Familienrechts gehören neben der Ehescheidung, das Sorgerecht für gemeinschaftliche Kinder, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus ehelichem Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich, Abstammung, Lebenspartnerschaftsrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Eheverträgen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. In Eilfällen ist auch eine telefonische oder schriftliche rechtliche Einschätzung durch einen versierten Fachanwalt von Vorteil.Erfahren Sie mehr
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertreter wahrgenommen werden.
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Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Sollte beispielsweise den Arbeitnehmern, was immer mehr zur Regel wird, durch den Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten werden, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass auch hier eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und der Arbeitnehmer mithin über einen gewissen Zeitraum keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld besitzt. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, sondern auch während eines laufenden, bestehenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung und Vertretung notwendig sein. Vermehrt geht es hier auch um Ansprüche der Arbeitnehmer wegen Mobbings, einseitiger Änderungen arbeitsvertraglicher Bedingungen durch den Arbeitgeber, Verstöße gegen das Mutterschutz- oder Schwerbehindertenrecht etc.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Neben Tarifvertragsverhandlungen und Beratungen und Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen besteht auch zusätzlicher Beratungsbedarf im Zusammenhang mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrechten bei Betriebsübergang oder Betriebsänderungen durch Stilllegung oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Dies geht meist auch mit einem massiven Stellenabbau einher. Auch in diesem Zusammenhang ist eine rechtzeitige Beratung und Information von maßgeblicher, wesentlicher Bedeutung zur Abwendung negativer Folgen für die Beteiligten. In Eilfällen ist auch eine telefonische oder schriftliche rechtliche Einschätzung durch einen versierten Fachanwalt von Vorteil. Hier übernimmt eine etwa vorhandene Rechtsschutzversicherung die Beratungskosten sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, sofern ein Versicherungsfall gegeben ist.
Erbrecht
Im Erbrecht ist Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit die Regelung des gesamten Vermögens bzw. der Ansprüche an einem über Jahre hinweg gebildeten Vermögen bzw. Nachlass. Der Anwalt hat hier somit eine besondere Vertrauensstellung.
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Oft sind erbrechtliche Gestaltungen ohne anwaltliche Beratung vorgenommen worden, so dass es im Nachgang zu großen Problemen kommt. Gerade dann gilt es, lösungsorientiert zu handeln. Mitunter ist nach entsprechender Analyse der rechtlichen Situation der eigentliche Konflikt nicht beseitigt. Ganz wesentlich für das Finden von Lösungen ist es, den Sachverhalt extrem auszuleuchten. So mancher Erbrechtsstreit hat seinen Grund in Ereignissen, die nichts mit der Erbschaft zu tun haben, die Jahre zurückliegen.
Dabei ist es so, dass verschiedene Regelungsbereiche ineinandergreifen, Familienrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, mitunter auch Insolvenzrecht.
Es ist von enormem Vorteil, wenn der Sachbearbeiter in den entsprechenden Rechtsgebieten über Spezialwissen verfügt.
Innerhalb des Erbrechtes sind schlagwortartig folgende Themen zu bearbeiten:
– Gesetzliche Erbfolge – Pflichtteilsrecht – sowie Pflichtteilsvermeidungsstrategien – Vertrag zugunsten Dritter/Schenkungen – Unternehmensnachfolge – Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung – Testamentsvollstreckung – Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz – Haftungsbegrenzung – Sozialhilferegress – Pflichtteilsvermeidungsstrategien
Eine zeitnahe interessengerechte Konfliktlösung ist stets anzustreben. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit den entsprechenden Bewertungs- und Kostenrisiken, daneben aber auch der zeitlichen Unsicherheit (lange Verfahrensdauer), gilt es zu vermeiden.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht wird als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Dieses hat auch für den Verbraucher eine ganz erhebliche Bedeutung, da insbesondere das Vertragsrecht den wirtschaftlichen Alltag prägt.
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Das Beherrschen des allgemeinen Schuldrechts ist für die so oft sehr komplexer Fälle im Handelsrecht unverzichtbar. Begriffe wie „Schadensersatz“, „Rücktritt“, „Anfechtung“, „Widerruf“, sind insbesondere bei Rückabwicklung von Vertragsverhältnissen wichtige Prüfpunkte.
Im Gesellschaftsrecht wird grob getrennt zwischen dem Recht der Personengesellschaften und dem Recht der Kapitalgesellschaften.
Die Vertragsgestaltung ist durch einen erfahrenen Fachanwalt vorzunehmen. Dieser kann insbesondere auch umfassend informieren über die Wahl der Rechtsform, dies unter steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, etwa im Falle einer Existenzgründung oder einer Umstrukturierung einer Gesellschaft.
Der individuelle und passgenaue Entwurf, beispielsweise eines Gesellschaftsvertrages, eines Geschäftsführervertrages, einer stillen Beteiligung, einer Treuhandvereinbarung, steht im Zentrum der Tätigkeit eines Fachanwalts. Die sorgfältige Ausarbeitung dient dazu, im Nachgang Konflikte zu minimieren.
Der Handels- und Gesellschaftsrechtler wird kompetent den Rechtssuchenden darüber belehren, welche Rechtsform für ihn die richtige ist, namentlich unter Berücksichtigung der steuerlichen und haftungsrechtlichen Gegebenheiten.
Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erkennt die gesellschaftsrechtlichen Querbeziehungen zum Erbrecht. Er wird regelmäßig Lösungsmodelle finden, um erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zu harmonisieren. Als Schlagworte seien hier genannt die Begriffe „Fortsetzungsklausel“, „einfache Nachfolgeklausel“, „qualifizierte Nachfolgeklausel“, „rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel“, „Eintrittsklausel“.
Das Gesellschaftsrecht hat mitunter auch insolvenzrechtliche Bezüge: Insbesondere im Bereich der Unternehmensinsolvenz gibt es hohe Haftungsrisiken bzw. Strafbarkeiten, die drohen.
Die kompetente anwaltliche Beratung durch einen Handels- und Gesellschaftsrechtler ist daher stets ratsam.
Insolvenzrecht
Die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung hat als Ergebnis eines langen Reformprozesses die Konkursordnung, die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst.
Im Zentrum des Insolvenzrechts stehen die Insolvenzeröffnungsgründe, „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“. Insbesondere bei juristischen Personen ist hier die Prüfung oft sehr schwierig. Bei Geschäftsführern einer GmbH besteht eine Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen, die bei Nichteinhaltung strafbewehrt ist. Die Sanierung eines Unternehmens sollte regelmäßig von einem Experten fachlich begleitet werden, im Idealfall von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Statistisch gesehen ist es jedoch so, dass die Insolvenzgerichte überwiegend nicht mit Unternehmensinsolvenzen, sondern mit Verbraucherinsolvenzverfahren sich beschäftigen. Auch bei Verbraucherinsolvenzen ist das Verfahren durch einen entsprechend versierten Fachanwalt vorzubereiten. Das Gesetz gibt den Verbrauchern die Möglichkeit der Entschuldung. Dabei soll das Erteilen der Restschuldbefreiung nach dem Willen des Gesetzgebers der Regelfall sein. Ein erfahrener Berater wird im Vorfeld prüfen, inwieweit einer Restschuldbefreiung Gründe entgegenstehen oder nicht.Erfahren Sie mehr
Mediator
Gerade die Spezialisierung zum Mediator ermöglicht es dem Fachanwalt in besonderem Maße auf die persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse des Mandanten einzugehen, die Elemente in ein entsprechend zu erarbeitendes Gesamtkonzept einfließen zu lassen und somit zu schnellen, den Vorstellungen der Betroffenen entsprechenden Konfliktlösungen zu kommen. Besonders erfolgreich ist die Mediation im Bereich des Familienrechts. Bei Fragen zur Ehescheidung, Ehevertrag oder Unterhaltszahlungen und Umgangsregelung lassen sich gemeinsam dauerhafte Lösungen erarbeiten. Auch bei Konflikten im Arbeitsrecht werden durch Mediation sehr gute Erfolge erzielt. Hier werden insbesondere sehr schnell, einvernehmliche Lösungen gefunden. In Deutschland gewinnt das Mediationsverfahren mehr und mehr an Bedeutung. Die Mediation bezieht beide Parteien gleichermaßen ein, ist im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren sehr flexibel gestaltet und führt in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einer für beide Seiten sinnvollen, individuell gestalteten, akzeptablen Lösung. Ein Eilfällen ist auch eine telefonische oder schriftliche rechtliche Einschätzung durch einen versierten Fachanwalt von Vorteil. Erfahren Sie mehr
Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arzt betreffen als auch die Rechte der Patienten. Auf dem ersten Blick scheint das Medizinrecht die rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten zu regeln. Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist das Medizinrecht insgesamt umfangreicher. Es regelt darüber hinaus die Abrechnung der Privatpatienten oder auch der Kassenpatienten. Hierbei vertritt unsere Kanzlei sowohl Ärzte, Krankenhäuser und Praxen als auch geschädigte Patienten.
Wir beraten gerne in Bezug auf die Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung und Ärzten. Wir sind für Sie da, wenn eine Zulassung oder Ermächtigung erteilt oder entzogen werden soll und beraten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung und Fragen zur Gebührenabrechnung. Außerdem erstellen wir Verträge für den Praxiskauf oder -verkauf und erstellen Verträge für den Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft.
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Strafrecht
Kernbestand eines Rechtsstaates ist es, dass ein Bürger, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, sich durch einen Rechtsanwalt, ein Organ der Rechtspflege, verteidigen kann.
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Mietrecht
Das Mietrecht umfasst im Allgemeinen die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern. Wohn- und Gewerberaumietverhältnisse bilden den Hauptanwendungsbereich des Mietrechts. Im weiteren Sinne sind auch Pacht- und Leasingverhältnisse dem Mietrecht zuzuordnen. Durch das sog. „soziale Mietrecht“ erfährt die Vertragsfreiheit der Parteien im Bereich der Wohnraummiete, zumeist zugunsten des Mieters, gesetzliche Einschränkungen.
Grundsätzlich sollte versucht werden, die Konflikte zwischen Mieter und Vermieter außergerichtlich zu schlichten, da davon auszugehen ist, dass das Vertragsverhältnis zwischen beiden bestehen bleibt. Hierzu ist es erforderlich, dass sich ein spezialisierter Anwalt mit viel Einfühlungsvermögen mit dem Fall befasst. Erst wenn keine Lösung möglich ist, wird der Fall vor Gericht sowohl für Vermieter als auch für Mieter vertreten.Erfahren Sie mehr
Verkehrsrecht
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Zur erfolgreichen Durchsetzung gegenüber dem gegnerischen Versicherer ist nicht nur deren vollständige Erfassung und Darstellung gegenüber dem Versicherer erforderlich, sondern auch die Klärung der Verantwortlichkeit bzw. Haftungs- und Verschuldensfrage bezüglich des Unfallgeschehens. Hierfür ist meist umfangreiche Korrespondenz mit dem Versicherer erforderlich, die weitergehende Kenntnis maßgeblicher Begrifflichkeiten erfordert und vom Geschädigten selbst regelmäßig nicht erwartet werden kann. Aus diesem Grunde werden entstehende Anwaltskosten von der Rechtsprechung auch als vom Schädiger zu erstattende Schadenspositionen gewertet und damit die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwicklung der Unfallregulierung für den Geschädigten letztlich kostenfrei, wenn ihm kein anteiliges Verschulden am Unfallgeschehen zuzurechnen ist.
Zum Bereich des Verkehrsrechts zählen auch Fälle des Ordnungswidrigkeitenrechts. In erster Linie ist hier an Bußgeldangelegenheiten, z. B. aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß sowie anderer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, zu denken.
Sozialrecht
Ebenso geht es oft um Rentenversicherungsfragen und im Bereich beendeter Arbeitsverhältnisse um Fragen der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Das hierzu bestehende Recht, welches durch interne Behördenanweisungen und Rechtsverordnungen ergänzt wird, ist allerdings für den Laien in aller Regel undurchschaubar. Eine seriöse Auskunft und Beratung kann hier in aller Regel nur der sozialrechtlich versierte Rechtsanwalt bieten. Natürlich führen wir für unsere Mandanten auch Prozesse vor den Sozialgerichten der Region (auch auf Basis von Prozesskostenhilfe).
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Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander. Der Begriff selbst leitet sich vom römischen „ius civile“ ab, welches für alle römischen Staatsbürger galt.
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Erste Instanz bei zivilrechtlichen Verfahren ist in der Regel das zuständige Amtsgericht. ADVOVIS | kompetent, freundlich & nah | Rechtsanwälte & Fachanwälte.
Versicherungsrecht
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Baurecht
Das Baurecht unterfällt in zwei große Sparten – das öffentliche und das private Baurecht. Es regelt die Bebauung von Grundstücken mit privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften.
Bauherren und Bauunternehmer betrifft das private Baurecht hinsichtlich des Rechts der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, der Gestaltung des Bauvertrages, der Sicherung u. Durchsetzung des Werklohnanspruchs sowie der Geltendmachung und der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Zudem wird die anwaltliche Unterstützung während der Bauphase, bei Bauverzögerungen, Bauablaufstörungen, der protokollierten Abnahme, etc. gerne in Anspruch genommen. Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben, angefangen mit etwa zugrundeliegenden Bebauungsplänen. über die Zulässigkeit von einzelnen Bauvorhaben im Bereich von Bebauungsplänen, im nicht überplanten innerörtlichen Bereich, sowie im Außenbereich. Darüber hinaus betrifft es auch die Auseinandersetzungen über eine Veränderungssperre, eine Zurückstellung von Baugesuchen, über eine Nutzungsuntersagung oder eine Abbruchsanordnung oder Auseinandersetzungen wegen einer Nachbarbebauung. Regelmäßig erfolgt die Auseinandersetzung mit einer gegenüberstehenden Baubehörde. Anwaltlicher Beistand ist im Baurecht in jeder Phase des Bauvorhabens angeraten, damit bei Problemen rechtzeitig die richtigen rechtlichen Schritte gegangen werden können und Verjährung, Gewährleistung sowie die Beweissicherung beachtet werden. Schon bei der Gestaltung des Bauvertrages können Weichen gestellt werden, die den Verlauf des Bauvorhabens bestimmen.Erfahren Sie mehr